AGG: Rechte von Mitarbeitenden im Überblick

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Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist ein zentraler Bestandteil des deutschen Arbeitsrechts und schützt Beschäftigte vor Diskriminierung am Arbeitsplatz. Doch was genau bedeutet das für dich als Arbeitnehmer:in? In diesem Beitrag erhältst du praktische Tipps, wie du deine Rechte verteidigen kannst, wenn du Diskriminierung erlebst.

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Das AGG wurde 2006 eingeführt, um Benachteiligungen aufgrund von …
  • rassistischen Motiven oder ethnischer Herkunft,
  • Geschlecht,
  • Religion oder Weltanschauung,
  • Behinderung,
  • Alter oder
  • sexueller Identität
zu verhindern (§1 AGG). Das bedeutet im Arbeitsumfeld, dass niemand aufgrund dieser Merkmale schlechter behandelt werden darf – sei es bei der Einstellung, Beförderung, Vergütung oder Entlassung.
Hinweis: In einem separaten Beitrag hier in der Mediathek kannst du dich weiterführend informieren, wenn du beispielsweise wissen möchtest, wann laut AGG ein Verstoß vorliegt oder welche Pflichten Arbeitgeber haben.

Rechte von Arbeitnehmenden

Diskriminierung kann auf verschiedene Arten auftreten. Wirst du beispielsweise bei Beförderungen wiederholt übergangen, hast schlechtere Arbeitsbedingungen als deine Kolleg:innen oder hörst abwertende Kommentare? Das könnten Anzeichen dafür sein, dass gegen das AGG verstoßen wird. Als Arbeitnehmer:in schützt dich das AGG vor Benachteiligungen am Arbeitsplatz und gilt umfassend für angestellte Beschäftigte – unabhängig davon, ob du Arbeitnehmer:in, Auszubildende:r oder Praktikant:in bist. In jedem Fall ist es sehr wichtig, solche Vorfälle frühzeitig zu erkennen, um entsprechend reagieren und aktiv dagegen vorgehen zu können. Nachfolgend erfährst du, welche Rechte du hast und wie du sie nutzen kannst.

Beschwerderecht

Wenn du das Gefühl hast, dass du wegen eines der im AGG genannten Merkmale benachteiligt wirst, kannst du dich bei deinem Arbeitgeber, deiner Führungskraft oder den zuständigen Stellen im Unternehmen beschweren. Dein Arbeitgeber ist verpflichtet, deine Beschwerde zu prüfen, dir das Ergebnis mitzuteilen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, um Diskriminierung zu unterbinden (§13 AGG). Du musst also nicht einfach hinnehmen, was passiert – das Gesetz gibt dir hier eine klare Handhabe, um aktiv zu werden.
Hinweis: Kontaktiere auch gerne die hier hinterlegten Ansprechpersonen zu diesem Thema, wenn du (anonyme) Unterstützung oder Beratung benötigst. Diese können dir helfen, die richtige Vorgehensweise zu finden, deine Rechte durchzusetzen und die Situation konstruktiv anzugehen.

Leistungsverweigerungsrecht

Wenn du am Arbeitsplatz (sexuell) belästigt wirst, dich daraufhin bei deinem Arbeitgeber beschwerst und dieser keine wirksamen Maßnahmen ergreift, um die Belästigung zu beenden, hast du das Recht, deine Arbeit vorübergehend niederzulegen – und zwar ohne Verlust deines Lohns. Dein Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, dich zu schützen, und wenn er dieser Pflicht nicht nachkommt, darfst du dich mit diesem Recht wehren (§14 AGG).

Schadensersatzrecht

Sollte nachweislich eine Diskriminierung vorliegen, hast du Anspruch auf Schadensersatz. Neben Vermögensschäden kannst du auch eine Entschädigung für nicht-materielle Schäden verlangen, wenn du z. B. aufgrund von Diskriminierung psychischen Stress erlebst. Diese Entschädigung kann je nach Fall unterschiedlich hoch ausfallen, bei Nichteinstellung darf sie jedoch maximal drei Monatsgehälter betragen (§15 AGG).

Maßregelungsverbot

Hast du dich beschwert oder deine Rechte eingefordert, darf dich dein Arbeitgeber deswegen nicht benachteiligen oder dir mit negativen Konsequenzen drohen. Das gleiche gilt, wenn du Kolleg:innen unterstützt, die diskriminiert wurden, oder wenn du als Zeuge bzw. Zeugin in einem solchen Fall aussagst. Dein Arbeitgeber muss sicherstellen, dass du wegen der Wahrnehmung deiner Rechte nicht schlechter behandelt wirst (§16 AGG).

Weitere Tipps für den Umgang mit Diskriminierung am Arbeitsplatz

Nachdem du nun deine grundlegenden Rechte als Arbeitnehmer:in nach dem AGG kennst, gibt es noch ein paar weitere Schritte, die dir helfen können, wenn du tatsächlich Diskriminierung am Arbeitsplatz erlebst oder beobachtest.

Vorfälle schriftlich dokumentieren

Solltest du in eine Situation geraten, in der du diskriminiert wirst, ist es wichtig, alle relevanten Vorfälle zu dokumentieren. Das bedeutet, dass du genau festhältst, was passiert ist, wann und wer beteiligt war. Diese Aufzeichnungen können später entscheidend sein, um deine Position zu stärken – sei es im Rahmen einer internen Beschwerde oder vor Gericht.
  • Notiere hierfür das Datum und die Uhrzeit jedes Vorfalls.
  • Beschreibe den Vorfall so detailliert wie möglich.
  • Halte fest, wer beteiligt war und ob es Zeug:innen gibt.
Diese Dokumentation hilft nicht nur dir selbst, den Überblick zu behalten, sondern kann auch als Grundlage für eine offizielle Beschwerde oder eine Schadensersatzforderung dienen.

Unterstützung einholen

Wenn du Diskriminierung am Arbeitsplatz erlebst und unsicher bist, wie du reagieren sollst, gibt es verschiedene Stellen, die dir helfen können. Zögere nicht, dich an eine der folgenden Instanzen zu wenden, um rechtliche Beratung und Unterstützung zu erhalten:
  • Betriebsrat oder Personalvertretung: In vielen Unternehmen gibt es einen Betriebsrat oder eine Personalvertretung, die dafür da ist, die Interessen der Beschäftigten zu vertreten. Diese internen Stellen sind verpflichtet, dich in Fällen von Diskriminierung zu unterstützen. Du kannst dich an sie wenden, wenn du Hilfe brauchst, um deine Rechte durchzusetzen. Sie können nicht nur vermitteln, sondern auch Druck auf den Arbeitgeber ausüben, um geeignete Maßnahmen zu ergreifen.
  • Gewerkschaften: Gewerkschaften bieten ihren Mitgliedern oft umfangreiche Unterstützung in Fällen von Diskriminierung. Sie können dir nicht nur beratend zur Seite stehen, sondern auch dabei helfen, rechtliche Schritte einzuleiten, wenn nötig. Falls du Mitglied in einer Gewerkschaft bist, solltest du unbedingt deren Beratung in Anspruch nehmen – erkundige dich entweder direkt oder informiere dich auf der Website deiner Gewerkschaft.
  • Antidiskriminierungsstellen: Es gibt auch unabhängige Antidiskriminierungsstellen, die dir wertvolle Unterstützung bieten können, wenn du von Diskriminierung betroffen bist. Diese Institutionen sind spezialisiert auf das Thema und können dir helfen, die richtigen Schritte einzuleiten. Informiere dich gerne weiterführend bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes – hier kannst du gezielt nach Beratungsstellen in ganz Deutschland suchen.
  • Klage beim Arbeitsgericht: Sollten alle anderen Optionen nicht zu einer Lösung führen, kannst du auch eine Klage beim Arbeitsgericht in Betracht ziehen. Dies sollte jedoch gut überlegt und bestenfalls mit rechtlicher Unterstützung erfolgen, um deine Chancen auf Erfolg zu erhöhen. Antidiskriminierungsstellen oder eine Gewerkschaft können dir hier weiterhelfen, die richtigen Schritte zu planen.

In diesem Beitrag hast du einen Überblick über deine Rechte nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz erhalten. Du weißt nun, wie du dich gegen Diskriminierung am Arbeitsplatz wehren kannst – vom Beschwerderecht bis hin zu Schadensersatzansprüchen. Wichtige Schritte sind außerdem die Dokumentation von Vorfällen und das Einholen von Unterstützung, etwa durch den Betriebsrat, Gewerkschaften oder Antidiskriminierungsstellen. Informiere dich auch gerne weiterführend in den zugehörigen Beiträgen zu diesem wichtigen Thema.
Dieser Artikel wurde von Evermood erstellt und zuletzt am aktualisiert.
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